Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der digitalen Gästemappen „Deichgast" von Paul Keno Speetzen, Molkereistraße 12, 26427 Esens (nachfolgend „Anbieter"). Stand: August 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Deichgast-Gästemappen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Vermieter und Vermietungsagenturen von Ferienunterkünften), nicht an Verbraucher.
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die vereinbarten Ferienobjekte digitale Gästemappen als Webanwendung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Zugang für Gäste erfolgt über eine Internetadresse bzw. QR-Code; eine Installation ist nicht erforderlich.
(2) Zur Leistung gehören: die Ersteinrichtung der Gästemappen auf Grundlage der vom Kunden gelieferten Angaben, die Bereitstellung redaktioneller Regionalinhalte für den vereinbarten Ort (z. B. Umgebungsempfehlungen, Gezeiten- und Fährzeiten, Veranstaltungen), deren laufende Pflege durch den Anbieter, ein Änderungsservice für Objektinhalte sowie je Objekt ein Aufsteller mit QR-Codes.
(3) Die Regionalinhalte werden mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Angaben, die auf Informationen Dritter beruhen (insbesondere Fahr- und Gezeitenpläne, Veranstaltungstermine, Öffnungszeiten, Wetterdaten), können sich kurzfristig ändern; der Anbieter schuldet deren sorgfältige Pflege, nicht deren jederzeitige Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgeblich bleiben die Angaben der jeweiligen Betreiber.
(4) Nicht geschuldet sind insbesondere: Buchungs-, Bezahl- und Meldescheinfunktionen, App-Store-Anwendungen sowie die Erstellung von Foto- oder Videomaterial.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, in den Gästemappen redaktionell ausgewählte, als solche gekennzeichnete werbliche Empfehlungen mit regionalem Bezug anzuzeigen (z. B. von Gastronomie, Freizeitanbietern oder Veranstaltungen). Umfang und Gestaltung dürfen die Nutzung der Gästemappe nicht beeinträchtigen; personenbezogene Daten von Gästen oder des Kunden werden dabei nicht an Werbepartner weitergegeben.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Anbieters in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder — sobald verfügbar — durch Abschluss des Online-Bestellvorgangs zustande.
§ 4 Verfügbarkeit und Support
(1) Der Anbieter stellt die Gästemappen mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt des Rechenzentrums bereit. Nicht als Ausfall gelten Zeiten geplanter Wartung, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von 9 bis 21 Uhr durchführt und rechtzeitig ankündigt, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen des Internets außerhalb des Rechenzentrums).
(2) Support erfolgt werktags per E-Mail und Messenger; Störungen werden ab Kenntnis zeitnah bearbeitet.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die Gästemappen für die vereinbarten Objekte zu nutzen und seinen Gästen zugänglich zu machen.
(2) Die redaktionellen Regionalinhalte sind urheberrechtlich für den Anbieter geschützt. Eine Nutzung außerhalb der Gästemappen (insbesondere Übernahme in eigene Medien oder Weitergabe an Dritte) bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde liefert die für die Einrichtung erforderlichen Angaben (z. B. Objektdaten, WLAN-Zugänge, Hausanleitungen) vollständig und richtig und prüft die eingerichteten Mappen nach Bereitstellung.
(2) Für vom Kunden gelieferte Inhalte (Texte, Fotos, Logos) sichert der Kunde zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
(3) Soweit der Kunde personenbezogene Daten von Gästen in das System eingibt (z. B. Anzeigename, Aufenthaltszeitraum), bleibt er hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher und stellt die Zulässigkeit der Verarbeitung sowie die Information der Gäste sicher.
(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Einrichtungspauschale ist einmalig mit der ersten Rechnung fällig. Die laufende Vergütung wird je nach vereinbartem Zahlrhythmus (monatlich, halbjährlich oder jährlich) im Voraus berechnet und per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal eingezogen.
(3) Bei SEPA-Lastschrift wird die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf drei Tage vor Einzug verkürzt.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu den Gästemappen nach vorheriger Ankündigung zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist; die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
§ 8 Laufzeit, Kündigung, Vertragsende
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung der Gästemappen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Objektdaten auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format zur Verfügung und löscht sie anschließend; die redaktionellen Regionalinhalte des Anbieters sind von der Herausgabe ausgenommen.
§ 9 Leistungsänderungen und Preisanpassung
(1) Der Anbieter entwickelt die Gästemappen laufend weiter und darf Funktionen ändern oder ergänzen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(2) Der Anbieter kann die laufende Vergütung höchstens einmal je Vertragsjahr mit Wirkung zum Beginn der nächsten Verlängerung anpassen, soweit sich seine Kosten (insbesondere für Rechenzentren, Zahlungsabwicklung, Personal und Redaktion) verändert haben. Die Anpassung wird mindestens drei Monate vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Regeln des Mietrechts mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB), ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Eingrenzung.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden für das laufende Vertragsjahr geschuldete Vergütung.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre; dies gilt nicht für Daten, deren Sicherung vertraglich dem Anbieter obliegt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher ist (insbesondere Gastdaten nach § 6 Abs. 3), erfolgt dies auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO, den die Parteien bei Vertragsschluss als Anlage schließen. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter sind derzeit Vercel Inc. (Hosting) und Supabase Inc. (Datenbank, Rechenzentrum Frankfurt am Main).
(3) Der Anbieter erhebt über die zur Leistungserbringung erforderlichen Angaben hinaus keine Daten von Gästen, legt keine Profile über Gäste an und gibt Gastdaten nicht an Dritte weiter; ausgenommen ist die Verarbeitung durch die in Absatz 2 genannten Unterauftragsverarbeiter im erforderlichen Umfang.
§ 13 Geheimhaltung
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende fort.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.